AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Restaurant Altes Standesamt & Altes Rathaus, Inh. Dieter Schwalb,
 Markt 6-7, 53604 Bad Honnef

Da unser Restaurant nur eine sehr begrenzte Anzahl an Plätzen für größere Gruppen aufweist, können wir bei der Vergabe und Reservierung der vorhandenen Plätze keine große Flexibilität anbieten. Insbesondere sind wir im Fall von größeren Reservierungen regelmäßig gezwungen, andere Gäste abzuweisen. Der Schaden, der uns durch eine Nichteinhaltung oder unangemessen kurzfristige Absage von Reservierungen entsteht, ist vor diesem Hintergrund erheblich. Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, diesen Schaden gegebenenfalls nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geltend zu machen.

Unser gesamtes Team bemüht sich mit großem persönlichem Engagement darum, dass jeder einzelne Gast eine schöne Zeit bei uns verbringen kann. Damit dies gelingt, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir Reservierungen und Bewirtungen in unserem Restaurant nur auf Basis der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen:

Teil I:

Reservierungen und Stornierungen 
Tagesgeschäft

  1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornierungsbedingungen
    Die Stornierungsbedingungen unseres Restaurants Altes Standesamt und Altes Rathaus, Markt 6-7, 53604 Bad Honnef, sind Grundlage von Tischreservierungen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Aufhebung des Textformerfordernisses.

    Diese Stornierungsbedingungen gelten nicht für individuell abgestimmte Gruppen-Reservierungen, Veranstaltungen oder exklusive Veranstaltungen. Bitte lesen Sie dazu Teil II bzw. Teil III der AGB.
  2. Verbindlichkeit der Tischreservierungen
    Mit Ihrer Tischreservierung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl in unserem Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken oder von den schriftlich vereinbarten Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.
  3. Kostenlose Stornierung
    a) Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die Reservierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. Bei exklusiver Buchung unseres Restaurants oder seiner Teilbereiche (für geschlossene Veranstaltungen) muss die Stornierung bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.

    In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen raten wir Ihnen, per Email schriftlich zu stornieren.

    kontakt@altes-standesamt.de 
    Tel.: 02224/71448

    b) Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns noch möglich ist, den von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben
  4. Stornierungsgebühren
    Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. Punkt 3 a) Ihre Tischreservierung ab oder erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit, können wir einen angemessenen Ersatz für unsere ungenutzten Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast € 15,-. Gleiches gilt, wenn weniger als die angekündigte Personenzahl erscheint.
  5. Nachweis eines geringen Schadens
    Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringe Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.
  6. Verspätetes Eintreffen der Gäste
    Verspätetes Eintreffen der Gäste im Restaurant von bis zu 20 Minuten nach dem vereinbarten Termin wird toleriert und löst keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren aus. Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie unser Restaurant bitte rechtzeitig.

    E-Mail: kontakt@altes-standesamt.de
    Telefon: 02224/71448
  7. Geltendmachung von Stornierungsgebühren
    Sofern uns gemäß §4 ein Anspruch auf Stornierungsgebühren zusteht, erstellen wir Ihnen eine Rechnung zur Überweisung.
  8. Erstattung zusätzlicher Aufwendungen
    Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren oder spezielle Produkte zu servieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen Nachweise vor.
  9. Zahlungen
    Soweit nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
    9.1) Zahlungen sind in Euro und grundsätzlich durch Bar- oder EC-Zahlung zu entrichten. Fälligkeit ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

    9.2) Wir sind nicht verpflichtet, 200-Euro-Scheine oder 500-Euro-Scheine als Zahlungsmittel anzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir jeden Abend nur begrenzte Wechselgeldvorräte im Restaurant vorhalten und auch das Service-Personal nur einen begrenzten Vorrat mit sich führt.

Teil II:

Stornierungsbedingungen
Reservierungen für Gruppen ab 10 Personen À la carte- Geschäft

  1. Geltung der allgemeinen Stornierungsbedingungen für Gruppen
    Diese Geschäfts- und Stornierungsbedingungen unseres Restaurants „Altes Standesamt & Altes Rathaus“ sind Grundlage von Tischreservierungen ab 10 Personen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. 
  2. Verbindlichkeit der Tischreservierungen
    Mit Ihrer Tischbestellung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.
  3. Kostenlose Stornierung
    (1) Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die Reservierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen haben Sie die Möglichkeit per Email an unsere E-Mail-Adresse: kontakt@altes-standesamt.de , per Telefon (02224/71448) oder höchstpersönlich im Restaurant abzusagen.
    (2) Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns noch möglich ist, den von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.
  4. Stornierungsgebühren
    Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. Punkt 3 Abs. 1 Ihre Tischreservierung ab oder erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit, können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast 15,00 €. Gleiches gilt, wenn weniger als die angekündigte Gästezahl erscheint, ohne dass uns die geänderte Personenzahl bis 24 Stunden vorher bekannt gemacht wurde.
  5. Nachweis eines geringeren Schadens
    Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.
  6. Verspätetes Eintreffen im Restaurant
    Verspätetes Eintreffen im Restaurant von bis zu 20 Minuten nach dem vereinbarten Termin wird toleriert und löst keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren aus. Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie unser Restaurant bitte rechtzeitig. 
  7. Geltendmachung von Stornierungsgebühren
    Für Gruppen tätigt eine verantwortliche Person die Reservierung. Wir fragen nach einer E-Mailadresse. An diese werden die Daten der Reservierungsvereinbarung zusammen mit den AGB für Gruppen geschickt, mit der Bitte um Bestätigung der Reservierung und Kenntnisnahme der AGB für Gruppen. Gegenüber dieser Person machen wir eventuell anfallende Stornierungsgebühren geltend.
  8. Raummiete, Mindestverzehr
    Sollten Sie für Ihre Gruppe einen separaten Raum wünschen, wird abhängig von der Raumgröße ein Mindestverzehr vereinbart. Sollte die Veranstaltung den geforderten Mindestverzehr nicht erreichen, so wird die Differenz zwischen erreichtem Verzehr und gefordertem Mindestverzehr im Rahmen einer Raummiete berechnet.

    Die Raummiete wird auch fällig, wenn die Reservierung nicht rechtzeitig abgesagt wurde und der Raum nicht anderweitig vergeben werden konnte. Die Fristen für die Stornierung betragen für:

       den Ratssaal             10 Tage
    den Clubraum           2 Tage
    das Standesamt        4 Tage

    vor Beginn der Veranstaltung.
  9. Erstattung zusätzlicher Aufwendungen
    Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen Nachweise vor. 
  10. Datenschutz
    Unsere Datenschutzbestimmungen sind an der Theke ausgelegt und auf unserer Webseite unter
     https://www.altes-standesamt.de/impressum 
    einzusehen.
  11.  Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Stornierungsbedingungen oder eine solche im Rahmen eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine solche, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Teil III:

Sonderveranstaltungen

  1. Geltungsbereich 
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Sonderveranstaltungen, Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung unseres Restaurants. 
  2. Verbindlichkeit der Tischreservierungen
    Mit Ihrer Reservierung/Buchung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung/Buchung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den vereinbarten Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Reservierung/Buchung wird somit ein Schuldverhältnis begründet. 
  3. Speisenangebot
    Ein voller „á la carte-Service“ wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden. Einschränkungen, wie z.B. Allergiker, Vegetarier, Veganer müssen nur dann berücksichtigt werden, soweit sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. 
  4. Selbst eingebrachte Lebensmittel, Korkgeld
    Das Mitbringen eigener Lebensmittel durch den Veranstalter ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall wird ein Korkgeld fällig.  Die Höhe des Korkgeldes hängt von der Art und Menge der eingebrachten Lebensmittel ab.

    Eine Haftung des Gastronomiebetriebes für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt, sondern mitnimmt, um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist. 
  5. Nebenleistungen
    Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menü-Karten oder Blumendekoration, sowie für diese Veranstaltung evtl. anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet. 
  6. Öffentliche Veranstaltungen
    Wer seine Veranstaltung für die Öffentlichkeit zugänglich macht, muss diese bei der Stadt Bad Honnef 4 Wochen vorher anmelden. Für die Bearbeitung der Anmeldung können Gebühren anfallen.

     Die Anmeldung obliegt dem Veranstalter!

    Unter https://meinbadhonnef.de/a-z-listing/veranstaltungen/ ist die zuständige Stelle der Stadt Bad Honnef erreichbar. Sollte es aufgrund einer fehlenden Anmeldung zu einem Abbruch oder einer Absage der Veranstaltung kommen, werden Stornogebühren gemäß Punkt 13 fällig.
  7. Musiker, Künstler, GEMA
    Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. 
  8. Untervermietung
    Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. 
  9. Berechnungsgrundlage
    Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden der vereinbarte Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für sie jeweils in Höhe des vereinbarten Preises für die anderen Gäste eine zusätzliche Zahlung fällig. 
  10. Nachtzuschlag
    Bei Veranstaltungen, die sich über 24 Uhr nachts ausdehnen berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von 28.–Euro für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses je angefangener Stunde.
  11. Preise
    Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen, eine Preiserhöhung prozentual entsprechend der Erhöhung der benötigten Waren oder Leistungen vorbehalten. Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn die Erhöhung mehr als 20% beträgt. 
  12. Zahlung
    Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nach Abschluss der Veranstaltung in bar oder per EC-Karte zu begleichen. Die Zahlung mit Kreditkarten oder Überweisung nach Rechnungsstellung ist nur bei besonderer Vereinbarung möglich. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag zahlbar ohne Abzug Netto innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der Rechnung. 
  13. Vorauszahlung
    Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 20 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu. 
  14. Gesamtschuldner
    Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner. 
  15. Stornierung
    Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Ersatz eines Schadens für unnötige Aufwendungen ist hiervon ausgenommen.

    Falls die Stornierung der Veranstaltung in einem Zeitraum kürzer als 14 Tage vorgenommen werden, wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von 8.– Euro pro Person in Ansatz gebracht. 
  16. Nachweis eines geringeren Schadens
    Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale/Berechnung vorgesehen.
  17. Eingebrachte Gegenstände
    Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen. 
  18. Reinigungspauschale
    Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen der gemieteten Räume und der Zuwege, Treppenhäuser etc. wird eine Reinigungspauschale von 100,– Euro erhoben. Beispiele sind Konfetti, Konfettikanonen, Reiskörner, etc..
  19. Rücktritt
    Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten. 

Teil IV

Bonuskartensystem/Stempelkarten

  1. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Anspruch und Umgang mit Bonus-/Stempelkarten des Restaurants „Altes Standesamt & Altes Rathaus“, Markt 6-7, 53604 Bad Honnef.
  2. Anspruch
    Bei unseren Bonus-/Stempelkarten handelt es sich um ein freiwilliges Angebot. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Bonus-/Stempelkarte oder von Stempeln.
  3. Stempel, Betrag
    Um Stempel erhalten zu können, muss man Inhaber einer Bonus-/Stempelkarte sein. Für einen bestimmten Umsatz bekommt der Gast von uns einen Stempel auf seine Karte. Sind die 10 Felder der Karte gefüllt, gilt diese als Gutschein für ein Essen aus unserer Standardkarte.

    Der Betrag, für den man einen Stempel erhält, orientiert sich an dem Preis für 10 Bier in der Größe 0,2 Liter. Liegt der Preis bei 1,90 Euro (Stand Juni 2020), so erhält der Inhaber mit dem Erreichen einer Rechnungssumme von 19,00 Euro einen Stempel. Erreicht er 38 Euro, so erhält er zwei Stempel usw..

    Bei einer Bierpreiserhöhung erhöht sich automatisch auch der Betrag, für den es einen Stempel gibt.
  4. Bewertung des Betrages
    Gewertet wird der Konsum pro Gast im normalen à la carte-Geschäft. Für Umsätze bei Veranstaltungen, Feiern oder Gruppen gibt es keine Stempel.

    Wenn eine Tischrechnung als Gesamtrechnung bezahlt wird  (Gastgeber lädt ein), so erhält der Zahlende die Stempel, sofern er Inhaber einer Bonus-/Stempelkarte ist. 

    Das Zusammenlegen der Rechnungen mehrerer Einzelpersonen qualifiziert nicht für den Erhalt von Stempeln, sofern sich die Einzelbeträge unter dem notwendigen Betrag gemäß Punkt 3. befinden.
  5. Einlösen der Karte
    Eine volle Bonus-/Stempelkarte kann als Gutschein für ein Essen von unserer Standardkarte eingesetzt werden. Dazu muss der Servicemitarbeiter vor der Essensbestellung darüber informiert worden sein, dass das Essen auf Gutschein gehen soll.

    Das Einlösen ist nur im normalen à la carte-Geschäft möglich. Ein Einsatz der Karten für Feiern, Veranstaltungen und größere Gruppen (ab 10 Personen) ist nicht möglich. An einem Tisch dürfen höchstens 5 Karten gleichzeitig eingelöst werden.

    Weiterhin muss die Bonus-/Stempelkarte mit dem Namen und der Anschrift des Inhabers/Einlösers versehen sein. Dies dient lediglich der Legitimation gegenüber dem Finanzamt. Die Daten werden in keiner Weise von uns verarbeitet oder Dritten zugänglich gemacht.
  6. Kombination mit anderen Aktionen
    Die Kombination der Bonus-/Stempelkarte mit anderen Aktionen (z.B. Gutscheinbuch, Weihnachtsgutscheine) ist nicht möglich.
  7. Verweigerung der Annahme
    Die Annahme von Bonus-/Stempelkarten kann aus den folgenden Gründen verweigert werden:
    • Der Name auf der Bonus-/Stempelkarte stimmt nicht mit dem der einlösenden Person überein.
    • Die Bonus-/Stempelkarte wurde erst nach dem Abschicken der Bestellung vorgelegt/angezeigt.
    • Das Einlösen soll außerhalb des à la carte Geschäftes erfolgen.
    • Es sollen mehr als 5 Karten an einem Tisch eingelöst werden.
    • Die Bonus-/Stempelkarte soll mit anderen Aktionen verbunden werden.
    • Das ausgewählte Gericht ist nicht auf unserer Standardkarte (Beispiele wären Spargelkarte, Pfifferlingskarte, Osterkarte, Weihnachtskarte)

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Stornierungsbedingungen oder eine solche im Rahmen eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine solche, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bad Honnef, 30.05.2020